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Hausnotrufsystem
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Der Geschäftsbeziehung zwischen der MD Medicus Telemedizin GmbH (nachfolgend Anbieter genannt) , Industriestrasse 2a, D-67063 Ludwigshafen, Telefonnummer: +49 (0)621 5490-00, eingetragen im Handelsregister des Registergericht AG Ludwigshafen am Rhein unter HRB 3870, vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Sieh, USt-ID: DE 171 009 490, und dem Kunden (nachfolgend: Teilnehmer) liegen im Hinblick auf die vereinbarte Dienstleistung ergänzend zu dem mit dem Teilnehmer geschlossenen Vertrag diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung zu Grunde. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich insbesondere gegenüber Teilnehmern, die Verbraucher i. S. d. Bürgerlichen Gesetzbuchs sind –; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Teilnehmers/Verbrauchers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Teilnehmers dessen Leistung vorbehaltlos annimmt. Der Anbieter behält sich das Recht vor, aufgrund von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse diese AGB zu ändern. Die insoweit geänderte Fassung dieser AGB wird vier Wochen nach ihrem Zugang – in der Regel erfolgt die Übersendung digital in Textform – beim Teilnehmer Vertragsbestandteil. Wenn der Teilnehmer mit diesen Änderungen nicht einverstanden ist, erhält er das Recht, seinen Vertrag mit dem Anbieter innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Die Frist für dieses Sonderkündigungsrecht beginnt mit dem Tag, an welchem der Teilnehmer die geänderte Fassung dieser AGB erhält. Hierauf wird der Anbieter den Teilnehmer gesondert hinweisen. Sollte sich die Änderung lediglich auf die Erweiterung des unter 1. aufgeführten Leistungsspektrums oder auf andere marginale Änderungen, welche weder den Vertragsgegenstand noch die gegenseitigen Pflichten der Vertragsparteien betreffen, beziehen, ist der Anbieter weder zu einer Übersendung der geänderten AGB verpflichtet noch besteht ein Sonderkündigungsrecht.
1. Leistungsspektrum
Der Anbieter bietet derzeit über seinen Kooperationspartner, dem Europäischen Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit EUKOBA e.V. (nachfolgend EUKOBA genannt) folgende Leistungen an, die unabhängig voneinander gebucht werden können:
1.1. Erbringung eines Notruf-Services mit durch den Anbieter bereitgestellte Hardware (Geräte).
1.2. Erbringung eines Notruf-Services mit sonstiger durch den Teilnehmer eigengenutzter Hardware (Geräte).
1.3. Vermittlung/Bereitstellung von Leistungen Dritter.
1.4. Bereitstellung eines Portals zur Verwaltung von Kundendaten.
2. Vertragsgegenstand
Die nachfolgenden Regelungen betreffen den Teilnehmer des Dienstes des Anbieters nur dann, wenn die entsprechenden Leistungen vom Teilnehmer beim Anbieter gebucht wurden. Für den Teilnehmer an diesen Diensten erbringt der Anbieter die folgenden individuell vertraglich vereinbarten Service-Leistungen:
2.1 Notruf-Service mit durch den Anbieter bereitgestellte Hardware (Geräte)
2.1.1 Erstellung eines persönlichen Notfallplans zur Information der Rettungskräfte im Ernstfall über Vorerkrankungen und Medikation zur Ermöglichung einer schnellen und individuellen Erstversorgung.
2.1.2 Bereitstellung einer 24-Stunden-Notrufzentrale, die über die zur Verfügung gestellte Hardware erreicht werden kann.
2.1.3 Satellitenortung der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Hardware für Sicherheit unterwegs, z. B. beim Spazierengehen oder Einkaufen.
2.1.4 Bereitstellung eines Hintergrunddienstes mit Schlüsselhinterlegung. Der Hintergrunddienst beinhaltet insbesondere die Durchführung und Abwicklung von Hilfsleistungen für den Teilnehmer des Dienstes des Anbieters im nichtmedizinischen Notfall sowie die damit verbundene Schlüsselhinterlegung. Die speziellen Hilfsleistungen, auch durch EUKOBA angeboten, bei nicht-medizinischen Notfällen werden dem Teilnehmer zum Zeitpunkt der Buchung gesondert durch eine Produktbeschreibung zur Verfügung gestellt.
2.1.5 Zurverfügungstellung einer passenden Hardware (sämtliche vom Anbieter zur Verfügung gestellten Geräte und Materialien) zur Erbringung der entsprechenden Dienstleistung, um jederzeit einen Notruf absetzen zu können. Die durch den Anbieter bereitgestellte Hardware ist mit einer Euro-SIMKarte ausgestattet, so dass für den Notruf weder ein Festnetzanschluss noch ein zusätzlicher Mobilfunkvertrag erforderlich ist.
2.1.6 Setzt der Teilnehmer einen Notruf über das EUKOBA-Notrufsystem ab, wählt das Notrufsystem die in der Hardware gespeicherten Telefonnummern in der vorgegebenen Reihenfolge an. Die 24-Stunden-Notrufzentrale wird, soweit sie vom Teilnehmer gebucht ist, als erste anzuwählende Nummer im Notrufsystem programmiert.
2.1.7 Der Notruf-Service funktioniert nur dann, wenn eine für die Hardware erforderliche Kommunikationsverbindung (z. B. Mobilfunk, WLAN, LAN, etc.) durch den Teilnehmer vorliegt.
2.1.8 Der Anbieter übersendet dem Teilnehmer eine Kurzanleitung für die Bedienung der zur Verfügung gestellten Hardware, ferner steht eine aus dem Internet (www.haus-notruf.nrw) herunterladbare Bedienungsanleitung zur Verfügung; im Bedarfsfalle wird der Teilnehmer durch ein telefonisches Einrichtungsgespräch in die Bedienung der Hardware eingewiesen. Die zur Verfügung gestellte Hardware kann entweder vom Teilnehmer selbst über die durch den Anbieter bereitgestellte Software personalisiert werden oder über den Anbieter-Support nach entsprechender Beauftragung durch den Teilnehmer eingerichtet werden. Der Anbieter hat mit der ersten je nach gewählter Konfiguration erfolgreichen Benachrichtigung des Teilnehmers seine diesbezüglichen vertraglichen Pflichten erfüllt.
2.1.9 Die Durchführung von Notfallmaßnahmen ist nicht Vertragsgegenstand. Der Leistungsumfang beschränkt sich auf die Übermittlung des Notrufs und, wenn eine 24-h-Notrufzentrale Vertragsgegenstand ist, die Veranlassung geeigneter Notfallmaßnahmen durch die Notrufzentrale.
2.1.10 Der Anbieter und EUKOBA sind berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen.
2.1.11 Die Kommunikationsgebühren von sämtlichen Notrufsystemen (z. B. durch ausgehende Telefonate) sind in der monatlichen Gebühr des Teilnehmers enthalten, sofern diese innerhalb der EU stattfinden. Kommunikationsgebühren, die über diesen Umfang hinausgehen, sowie über dem üblichen/ standardmäßigen Verbrauch liegen, sind vom Teilnehmer zu tragen.
2.1.12 Mitwirkungspflicht des Teilnehmers
2.1.12.1 Für die Installation und den Betrieb der Hardware ist durch den Teilnehmer ein Stromanschluss mit 230 V betriebsfertig bereitzustellen.
2.1.12.2 Das Notrufsystem ist an möglichst zentraler Stelle im Wohnbereich des Teilnehmers an die Stromversorgung anzuschließen, an welcher ein sicherer Empfang der für die Hardware erforderliche Kommunikationsverbindung (z. B. Mobilfunk, WLAN, LAN, etc.) besteht.
2.1.12.3 Der Teilnehmer darf keinesfalls die vom Anbieter in die Hardware eingelegte SIM-Karte entfernen, da in diesem Falle ein einwandfreies Funktionieren des Notrufsystems nicht gewährleistet ist.
2.1.12.4 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Inbetriebnahme des Notrufsystems sowie anschließend einmal pro Kalendermonat einen Testnotruf abzusetzen, um sich von der Funktionstüchtigkeit des Notrufsystems zu überzeugen. Störungen muss der Teilnehmer unverzüglich dem Anbieter mitteilen.
2.1.12.5 Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Hintergrunddienst ausschließlich zur Hilfeleistung in nicht-medizinischen Notfällen gemäß Ziffer 2.1.4 zu nutzen. Fordert der Teilnehmer Hilfsleistungen an, obwohl es objektiv keinen Grund gibt, den Hintergrunddienst in Anspruch zu nehmen, so stellt dies eine nicht bestimmungsgemäße Nutzung dar.
2.1.12.6 Der Teilnehmer ist verpflichtet, gemäß Ziffer 2.1.8 für eine Konfiguration des Notrufsystems zu sorgen, sofern er nicht die Aufschaltung auf eine Notrufzentrale wählt und/oder die Hardware nicht durch den Anbieter bereits vorkonfiguriert ist.
2.1.12.7 Der Teilnehmer muss dem Anbieter jede Änderung von Kontakt- oder Adressdaten oder inhaltliche Änderungen im Notfallplan unverzüglich mitteilen. Die Textform (z. B. E-Mail) ist ausreichend.
2.1.13 Behandlung der zur Verfügung gestellten Hardware
2.1.13.1 Die zur Verfügung gestellte Hardware geht nicht in das Eigentum des Teilnehmers über. Der Teilnehmer darf Dritten weder Besitz noch sonstige Rechte an der Hardware übertragen. Untervermietung oder gewerbliche Nutzung sind nicht zulässig. Die Hardware ist pfleglich und entsprechend der Anleitung/Gebrauchsanweisung sorgsam zu behandeln. Änderungen und Manipulationen an der Hardware sind zu unterlassen. Der Teilnehmer haftet insoweit auch für sämtliche weitere Nutzer der Hardware.
2.1.13.2 Störungen, vermutete Defekte oder sonstige Mängel der Hardware wird der Teilnehmer unverzüglich dem Anbieter mitteilen. Die Textform (z. B. E-Mail) ist ausreichend. Keinesfalls darf der Teilnehmer ohne Rücksprache mit dem Anbieter einen Reparaturauftrag erteilen. Sämtliche Reparaturen werden nur durch den Anbieter vermittelt. Bei Reparatur, Wartung oder Lieferung einer Ersatzhardware bemüht sich der Anbieter um schnelle Abwicklung. Die Installation von Ersatzhardware sowie gegebenenfalls anfallende Reparaturen oder Wartungen erfolgen durch den Anbieter, EUKOBA oder beauftragte Dritte. Hat der Teilnehmer den Schaden zu vertreten, trägt er die Kosten von Reparatur und/oder Ersatzbeschaffung.
2.1.13.3 Bei Vertragsende ist die Hardware vollständig, in ordnungsgemäßem Zustand und auf Kosten des Teilnehmers unverzüglich zurückzugeben. Dies gilt auch für diejenige Hardware, die dem Teilnehmer als Ersatz zur Verfügung gestellt wurde.
2.1.14 Rechtsfolgen unterbliebener Rückgabe
2.1.14.1 Sollte die vom Anbieter zur Verfügung gestellte Hardware nicht gemäß Ziffer 2.1.13.3 zurückgegeben werden, ist der Anbieter berechtigt, die jeweils vereinbarte monatliche Vergütung für die Dauer der Vorenthaltung der Hardware zu berechnen (vgl. § 546a BGB).
2.1.14.2 Sollte die Hardware trotz Aufforderung und Setzung einer angemessenen Frist nicht zurückgegeben werden, so ist der Anbieter berechtigt, den Wert der Hardware zurückzuverlangen, der entstehen würde, wenn der Teilnehmer eine neue Hardware bestellt (Ersatzwert).
2.1.14.3 Der Teilnehmer ist berechtigt, nachzuweisen, dass der Anbieter den Ersatzwert nicht verlangen darf. Gelingt dieser Nachweis, so ist kein Ersatzwert durch den Teilnehmer zu bezahlen.
2.2 Erbringung eines Notruf-Services mit sonstiger durch den Teilnehmer eigengenutzter Hardware (Geräte)
Der Teilnehmer kann den Notruf-Service auch ohne die Zurverfügungstellung von Hardware durch den Anbieter in Anspruch nehmen, zum Beispiel über die Verwendung einer vom Abieter angebotenen Software (App) auf eigenen bzw. von Drittanbietern zur Verfügung gestellten Hardware. Wird diese Leistung vom Teilnehmer gewählt, ist er verpflichtet, sofern zur Erbringung des Services eine App notwendig ist, die App auf sein Endgerät herunterzuladen und die zur Abwicklung des Notrufs relevanten Daten einzugeben. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die App nach den entsprechenden Anweisungen zu installieren. Ferner ist er verpflichtet, zur Verfügung gestellte Updates unverzüglich auf seinem Endgerät zu installieren.
2.2.1 Erstellung eines persönlichen Notfallplans zur Information der Rettungskräfte im Ernstfall über Vorerkrankungen und Medikation zur Ermöglichung einer schnellen und individuellen Erstversorgung.
2.2.2 Der Notruf-Service funktioniert nur dann, wenn eine für die Software erforderliche Kommunikationsverbindung (z. B. Mobilfunk, WLAN, LAN, etc.) durch den Teilnehmer vorliegt.
2.2.3 Die Durchführung von Notfallmaßnahmen ist nicht Vertragsgegenstand. Der Leistungsumfang beschränkt sich auf die Übermittlung des Notrufs und, wenn eine 24-h-Notrufzentrale Vertragsgegenstand ist, die Veranlassung geeigneter Notfallmaßnahmen durch die Notrufzentrale.
2.2.4 Der Anbieter und EUKOBA ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen.
2.2.5 Kommunikationsgebühren von sämtlichen Notrufsystemen (z. B. durch ausgehende Telefonate) sind durch den Teilnehmer zu tragen.
2.2.6 Der Anbieter trägt bei der Buchung dieser Leistungen keine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der verwendeten Hardware und für Funktionsstörungen der App aufgrund Störungen im Betrieb der verwendeten Hardware, zum Beispiel durch Software-Updates im Betriebssystem etc.
2.3 Vermittlung/Bereitstellung von Leistungen Dritter
Der Anbieter und EUKOBA können auf der entsprechenden individuell mit dem Teilnehmer vertraglich vereinbarten Grundlage verschiedenste Leistungen vermitteln, die dem Teilnehmer das Leben vereinfachen können.
2.4 Bereitstellung eines Portals zur Verwaltung von Kundendaten
Der Anbieter stellt je nach Angebot ein Portal zur Verwaltung von TeilnehmerDaten zur Verfügung. Nach der individuellen Buchung dieser Leistung kann der Teilnehmer sich dort anmelden und Daten hinterlegen, zum Beispiel Vertrags-, Geräte-, Bank- und medizinische Daten, die er jederzeit einsehen, ergänzen und ändern kann. Sofern der Teilnehmer diese Dienstleistung in Anspruch nimmt, übernimmt der Anbieter keine Haftung für den Datenverlust, es sei denn, der Anbieter handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. Ferner wird keine Haftung übernommen für vom Teilnehmer falsch oder unvollständig eingegebene Daten bzw. für die über Hardware oder Software Dritter übermittelten Daten. Der Teilnehmer sichert zu, dass er bei der Eingabe von persönlichen Daten Dritter (z. B. von Angehörigen, Nachbarn, Ärzte, Pflegedienste etc.) von diesen vorher ihr Einverständnis eingeholt hat.
3. Kosten und Rechnung/SEPA-Lastschrift-Mandat
Für die vertraglich vereinbarte Leistung ist vom Teilnehmer ein monatliches Nutzungsentgelt zu bezahlen. Die Höhe des monatlichen Nutzungsentgeltes richtet sich nach der dem Vertrag beigefügten Preisliste, welche Vertragsbestandteil ist. Das monatliche Nutzungsentgelt wird vom Teilnehmer nach Abschluss des Vertrages ab dem 1. des folgenden Monats zur Zahlung fällig. Der Anbieter prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeitet der Anbieter mit externen Dienstleistern zusammen, von denen der Anbieter die dazu benötigten Daten erhält. Zu diesem Zweck übermittelt der Anbieter den Namen und die Kontaktdaten des Teilnehmers an die externen Dienstleister. Sofern die Forderung nicht bestritten wird, kann eine Berücksichtigung der Daten über diese nicht bezahlte Forderung unter den weiteren Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BDSG neu durch die Auskunfteien der externen Dienstleister bei der Ermittlung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Zahlungsfähig- und Zahlungswilligkeit erfolgen. Hierzu finden Sie weitere Informationen in der Datenschutzerklärung des Anbieters.
3.1 Die Nutzungsentgelte sind während der vereinbarten Vertragslaufzeit monatlich im Voraus zu bezahlen.
3.2 Sofern vertraglich vereinbart, kann nach Abschluss des Vertrages neben dem monatlichen Nutzungsentgelt eine einmalige Einrichtungspauschale für die Einrichtung der erforderlichen Hardware fällig sein. Die Höhe der einmaligen Einrichtungspauschale wird durch die im Vertrag beigefügte Preisliste bestimmt. Die Einrichtungspauschale der Hardware wird mit der ersten Rechnung fällig.
3.3 Das Nutzungsentgelt sowie die Einrichtungspauschale sind zum jeweiligen Fälligkeitstermin vom Teilnehmer an den Abieter zu zahlen, z. B. per Überweisung, SEPA-Mandat, etc. Erteilt der Teilnehmer ein SEPA-Lastschrift-Mandat, werden die Forderungen vom Konto des Teilnehmers eingezogen. Der Teilnehmer kann ein dem Anbieter erteiltes SEPALastschrift-Mandat, genauso wie eine etwaig früher erteilte Einzugsermächtigung, jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Für diesen Fall hat der Teilnehmer für die weitere fristgemäße Zahlung selbst zu sorgen. Soweit Rechnungslegung vereinbart ist, erfolgt diese vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin. Die Frist für die Vorabinformation der SEPA Lastschrift wird auf einen Tag verkürzt (Verkürzung der „SEPA Direct Debit – Pre Notification“).
3.4 Bei Zuzahlungen durch die Pflegekasse wird dieser Zuzahlungsbetrag auf das vereinbarte Nutzungsentgelt und die Einrichtungspauschale angerechnet. Die Anrechnung erfolgt erst nach Zahlungseingang der Zuzahlung der Pflegekasse. Soweit die Pflegekasse rückwirkend die (teilweise) Kostenübernahme erklärt und bezahlt, werden bereits erfolgte Zahlungen des Teilnehmers auf zukünftige Zahlungen verrechnet bzw. an ihn zurückerstattet.
3.5 Der Anbieter ist berechtigt, das Nutzungsentgelt jederzeit angemessen zu erhöhen. Dies muss dem Teilnehmer mindestens vier Wochen vor dem geplanten Zeitpunkt der Entgelterhöhung in Textform (z.B. E-Mail) mitgeteilt werden. Für den Fall der Nutzungsentgelterhöhung hat der Teilnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Er kann den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen vor dem geplanten Zeitpunkt der Entgelterhöhung schriftlich kündigen. Die Kündigung muss innerhalb dieser Frist dem Anbieter zugegangen sein. Der Vertrag endet dann zum vorgesehenen Zeitpunkt der Entgelterhöhung.
3.6 Im Nutzungsentgelt nicht enthalten sind die Strom- und Telefonkosten und Kosten des Telefon-, Mobilfunk- und Internetanschlusses die vom Teilnehmer selbst beauftragt wurden, Reparatur- oder Ersatzlieferungskosten bei selbstverschuldeten Schäden, Kosten für die Beseitigung vom Teilnehmer zu verantwortenden Störungen an der überlassenen Hardware, Kosten für die Hardwareabholung/-rücksendung und Grundreinigung sowie ggf. Rückbau von Anschlussleitungen nach Beendigung des Vertrages. Ebenfalls im Nutzungsentgelt nicht enthalten sind die aus der Alarmierung resultierenden Kosten für eingeleitete Soforthelfereinsätze oder Einsätze von Angehörigen bzw. anderen Personen/Stellen, an die der Notruf weitergeleitet wurde.
4. Teilnehmerdaten
4.1 Der Teilnehmer macht bei Vertragsschluss gegenüber dem Anbieter die für die vertraglichen Leistungen erforderlichen Angaben, ohne diese Angaben können die Leistungen vom Anbieter oder Dritten aus diesem Vertrag nicht oder nicht in angemessener Weise erbracht werden. Änderungen oder Ergänzungen der Daten werden dem Anbieter unverzüglich übermittelt.
4.2 Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen und medizinischen Daten und die Daten der vom Teilnehmer angegebenen zu benachrichtigenden Personen/Stellen gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses und zur Erfüllung des Vertragszweckes gespeichert und verwendet werden.
4.3 In Abhängigkeit von den vertraglich vereinbarten Leistungen werden Namen, Adressen und Telefonnummern der Personen erfasst, die im Notfall alarmiert oder denen Daten weitergegeben werden sollen. Werden Daten Dritter, z. B. von Angehörigen oder behandelnden Ärzten beim Anbieter hinterlegt, so versichert der Teilnehmer mit der Übermittlung, dass er vorher das Einverständnis der jeweiligen Person eingeholt hat.
4.4 Der Teilnehmer hat die von ihm für die vertragliche Leistung gemachten Angaben zu kontrollieren. Dies betrifft hauptsächlich die Anzahl der angegebenen privaten Kontakte sowie deren Telefon-/Mobiltelefonnummer, Schlüssel und Anfahrtszeiten. Der Teilnehmer sollte eine ausreichende Anzahl an Kontaktpersonen mit adäquater Anfahrtszeit zur Verfügung stellen. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass im Notfall (Alarme ohne Sprachkontakt, Stürze etc.) eine Türöffnung durch die angeforderten Rettungskräfte zu veranlassen ist, sofern der Anbieter keine Kontaktpersonen zur Verfügung stehen. Die dabei anfallenden Einsatzkosten der notfallmäßigen Türöffnung sowie dabei ggf. entstehende Sachschäden werden nicht erstattet und müssen durch den Teilnehmer beglichen werden.
4.5 Sämtliche über die für den Teilnehmer vom Anbieter registrierte(n) Telefonnummer(n) bei der Notrufzentrale eingehenden Anrufe werden aufgezeichnet. Die Aufzeichnung dient der Dokumentation des Gesprächsverlaufs für die Absicherung der Notfall-Leistung und wird im Bedarfsfall ausschließlich dazu verwendet, den Gesprächsverlauf zu rekonstruieren. Die Aufzeichnungen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz gelöscht. Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich sein Einverständnis mit der befristeten Aufzeichnung der Kommunikation zwischen ihm und der Notrufzentrale bei einer Notrufauslösung.
4.6 Vom Anbieter im Zusammenhang mit dem Vertrag erfasste Daten des Teilnehmers, einschließlich der benannten Personen, werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zur Erfüllung des Vertragszweckes gespeichert und verwendet. Die erfassten Daten werden gespeichert, verarbeitet und in elektronischer Form an den jeweiligen Kooperationspartner des Anbieters weitergeleitet, der die Leistungen in dessen Auftrag erbringt. Auch die Kooperationspartner speichern, verarbeiten und nutzen die Daten einschließlich der evtl. Weitergabe insoweit, als dies zur Erbringung der von dem Teilnehmer benötigten oder gewünschten Notfall- und/oder Service-Leistungen erforderlich ist. Adressdaten, einschließlich Telefonnummern, werden telefonisch an Dritte übermittelt, wenn dies zur Leistungserbringung erforderlich ist. Gesundheitsdaten werden nur im Notfall und, soweit in der speziellen Notfallsituation notwendig, an die Leitstelle, den Hausarzt und an die vom Teilnehmer benannten weiteren Personen telefonisch weitergeleitet.
5 Sorgfaltsmaßstab, Haftung
5.1 Der Anbieter haftet im Rahmen dieses Vertrages dem Grunde nach nur für Schäden, die (a) der Anbieter oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben bzw. die (b) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch eine Pflichtverletzung des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstanden sind. Der Anbieter haftet ferner, (c) wenn der Schaden durch die Verletzung einer Verpflichtung des Anbieters entstanden ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht).
5.2 Der Anbieter haftet in den Fällen des Absatzes 1, Buchstaben (a) und (b) der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
5.3 In anderen als den in 5.1 genannten Fällen ist die Haftung des Anbieters unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch den Einsatz des Rettungsdienstes (z. B. Polizei, Feuerwehr) oder der im Vertrag durch den Teilnehmer benannten Stellen/ Personen (z. B. Angehörige, Freunde, Bekannte, Nachbarn, Hausarzt) oder in Folge nicht mitgeteilter Änderungen durch den Teilnehmer (z. B. Wechsel des Türschlosses, Umzug) verursacht werden. Gleichfalls gilt dies für Schäden, die dem Teilnehmer durch Beeinträchtigungen oder Störungen der Strom-, Telefonnetze/-leitungen und Breitbandanschlüsse oder durch höhere Gewalt (z. B. Sturm, Gewitter, Hochwasser) oder den Wechsel des Telekommunikationsdienstleisters durch den Teilnehmer oder Verstöße des Teilnehmers gegen seine Pflichten aus Ziffer 2.1.12 entstehen. Der Anbieter weist darauf hin, dass es hinsichtlich der Empfangbarkeit des Telekommunikationsnetzes (z.B. GSM, WIFI etc.) zu Änderungen und Schwankungen kommen kann, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen und für der Anbieter nicht haftet. Es kann in solchen Situationen zu einer Einschränkung der Notruffunktion kommen.
5.4 Sollten aufgrund der in Ziffer 5.3 genannten Fälle Kosten für den Anbieter entstehen, so werden diese dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
5.5 Die Haftungsregelungen in vorstehenden Absätzen 5.1 - 5.3 gelten auch für eine persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
5.6 Die vom Anbieter überlassene Hardware genügt nach Angaben der Hersteller den zur Zeit der Zulassung dieser Hardware geltenden allgemein anerkannten technischen Anforderungen. Für neuere oder höhere Anforderungen steht der Anbieter nicht ein.
5.7 Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die Funktionsfähigkeit der Hard- und Software, wird sich jedoch im Rahmen des Zumutbaren bemühen, die Infrastruktur/Dienstleistung so aufrechtzuerhalten, dass es zu keiner Unterbrechung der Infrastruktur/Dienstleistung kommt.
5.8 Soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz aus der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistiger Täuschung in Betracht kommt, bleibt sie von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
6. Vertragsabschluss und Widerrufsrecht
6.1 Der Vertragsschluss zwischen dem Anbieter und dem Teilnehmer erfolgt entweder schriftlich, über das Internet oder telefonisch.
6.2 Im Falle eines schriftlichen Vertragsschlusses gibt der Teilnehmer mit seiner Bestellung durch Ausfüllen und Übersenden des Bestellformulars ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Anbieter ist berechtigt, das Vertragsangebot des Teilnehmers durch Übersendung einer entsprechenden Annahmeerklärung oder durch Übersendung der bestellten Hardware anzunehmen.
6.3 Im Falle eines Vertragsschlusses über das Internet gibt der Teilnehmer mit dem Ausfüllen des Online-Bestellformulars und per Klick auf den Button mit der Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer sinngemäß identischen Aufschrift ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Anbieter ist berechtigt, das Vertragsangebot des Teilnehmers durch Übersenden einer entsprechenden Annahmeerklärung oder durch Übersendung der bestellten Hardware anzunehmen.
6.4 Im Falle eines Vertragsschlusses per Telefon kommt der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Teilnehmer durch die mündliche Bestellung des Teilnehmers und durch die mündliche Bestätigung des CallcenterMitarbeiters des Anbieters zustande.
6.5 Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vom Anbieter gespeichert.
6.6 Der Teilnehmer hat das Recht, seine mit dem Vertragsangebot abgegebene Willenserklärung nach Maßgabe der folgenden Widerrufsbelehrungen zu widerrufen, soweit der Teilnehmer ein Verbraucher i. S. d. BGB ist.
6.7 Wird die Teilnahme am gebuchten Dienst wirksam widerrufen, hat der Teilnehmer ihm auf seinen Wunsch bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist vom Anbieter überlassene Hardware nach Rücksprache mit dem Anbieter entweder auf dessen Kosten auf dem normalen Postweg an den Anbieter zurückzusenden oder vom Anbieter abholen zu lassen. Soweit der Anbieter ein Retourenlabel zur Verfügung gestellt hat, ist dieses zu nutzen. Soweit der Anbieter auf ausdrücklichen Teilnehmerwunsch bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist Dienstleistungen erbracht hat, hat der Teilnehmer die bis zum Zugang des wirksamen Widerrufs erbrachten Dienstleistungen angemessen zu entgelten.
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
MD Medicus Telemedizin GmbH,
Industriestrasse 2a,
D-67063 Ludwigshafen,
Telefonnummer: +49 (0)621 5490-00,
Fax +49 (0)621 5490-266
E-Mail: medicus@md-medicus.net
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir, sofern möglich, dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sie haben die Ihnen von uns im Rahmen der Dienstleistung überlassenen Hardware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns, MD Medicus Telemedizin GmbH, Industriestrasse 2a, D-67063 Ludwigshafen,, zurückzusenden oder zu übergeben.
Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Hardware vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Hardware nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Hardware nicht notwendigen Umgang mit ihr zurückzuführen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ende der Widerrufsbelehrung
7. Vertragslaufzeit und Kündigung
7.1 Der Vertrag wird, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, für die Dauer von 6 Monaten geschlossen. Die Laufzeit verlängert sich um jeweils einen (1) Monat, wenn der Vertrag nicht vorher mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende gekündigt wird.
7.2 Der Vertrag kann ohne Einhaltung der Kündigungsfrist von den Vertragsparteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein solcher wichtiger Grund liegt für den Anbieter beispielsweise dann vor, wenn der Teilnehmer der Zahlung des Nutzungsentgeltes auch nach Mahnung durch den Anbieter nicht nachkommt.
7.3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der Textform (z. B. E-Mail).
8. Erfüllungsort
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Geschäftssitz des Anbieters (Ludwigshafen) der Erfüllungsort.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag nebst diesen AGB regelt die Vereinbarungen zwischen den Parteien abschließend und vollständig.
9.2 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Abänderung des Schriftformerfordernisses.
9.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dies nicht dazu führt, dass dem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht, das mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.
9.4 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren oder sich eine Regelungslücke herausstellen, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich zulässig, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke gekannt hätten. Beruht die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß oder Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so ist das der Bestimmung am nächsten kommende rechtlich zulässige Maß zu vereinbaren. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese Ziffer keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.
Datenschutzhinweise
Die vorliegenden Hinweise gemäß Art. 13 ff. DSGVO zum Datenschutz dienen der Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten.
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
MD-Medicus Telemedizin GmbH
Vertr. durch die Geschäftsführer Frank Ratzlaff und Jochen Müller
Industriestrasse 2a
67063 Ludwigshafen am Rhein (im Folgenden „Anbieter“, „wir“, „uns“).
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Christina Grewe
Industriestrasse 2a
67063 Ludwigshafen am Rhein
Fon +49 (0)621 5490-144
E-Mail: christina.grewe@md-medicus.net
3. Datenverarbeitung zur Erfüllung des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO)
Zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, um das bestehende Vertragsverhältnis zu erfüllen, geschuldete Leistungen zu erbringen und Ihnen Vertragsunterlagen zu senden, verarbeiten wir sowie von uns beauftragte Dritte oder Auftragsverarbeiter die folgenden Daten von Ihnen, sofern Sie uns diese bei Abschluss des Vertrags oder im Laufe der Vertragsbeziehung mitgeteilt haben:
– persönliche Angaben (Anrede, Vorname, Nachname, Anschrift, Telefon, Handynummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum),
– Bankdaten (IBAN, Bank, Kontoinhaber) bzw. Zahlungsinformationen,
– Sozialdaten (Pflegekasse, Versicherungsnummer, Pflegestufe/-grad, sofern eine Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse beantragen werden muss)
– Ggf. Gerätedaten (GPS-Ortungsinformation, Alarme etc.)
– Daten von Personen, die zur Notrufverfolgung/Hilfeleistung benannt sind, werden nur erhoben, soweit diese zum Zwecke der Vertrags- erfüllung (Erbringung der Leistung, Abrechnung mit Leistungsträgern) erforderlich sind
– darüberhinausgehende Daten und Informationen (Angaben über den Gesundheitszustand, Medikamenteneinnahmen, pflegerische Maßnahmen, Wohnverhältnisse etc.), die z. B. in einem medizinischen oder pflegerischen Notfall oder bei der Betreuung des Kunden dienlich sein könnten, werden nur erhoben und gespeichert, wenn sie vom Kunden freiwillig mitgeteilt werden
4. Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling
Automatisierte Einzelfallentscheidungen einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO finden seitens des Anbieters lediglich im Falle eines Vertragsabschlusses während des Bestellprozesses im Rahmen der Bonitätsprüfung statt. Dies geschieht auf Grundlage des Art. 22 Abs. 2 lit. a DSGVO und ist somit für den Abschluss des Vertrages zwischen Ihnen und uns erforderlich.
5. Datenübermittlung in ein Drittland
Datenübermittlungen in Länder außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums („Drittländer“) ergeben sich im Rahmen der Administration, der Entwicklung und des Betriebs von IT-Systemen. Die Übermittlung erfolgt nur auf Grundlage:
– eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission i.S.d. Art. 45 DSGVO.
– eines genehmigten Zertifizierungsmechanismus gemäß Art. 42 DSGVO zusammen mit rechtsverbindlichen und durchsetzbaren Verpflichtungen des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in dem Drittland.
– von Standarddatenschutzklauseln, die von der Kommission gemäß dem Prüfverfahren nach Art. 93 Abs. 2 DSGVO erlassen wurden.
6. Empfänger von Daten und Datenquellen
6.1. Kategorien von Empfängern von Daten
Soweit gesetzlich zulässig, geben wir personenbezogene Daten an externe Dienstleister weiter:
– Kreditinstitute und Anbieter von Zahlungsdienstleistungen für Abrechnungen sowie Abwicklungen von Zahlungen,
– Inkasso-Dienstleister und Rechtsanwälte, um Forderungen einzuziehen und Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Kommt es im Inkassofall zur Übermittlung personenbezogener Daten (Kunden- und Kontaktdaten, Zahlungsdaten, Verbrauchsstellen und Daten zur Forderung) an einen Inkasso-Dienstleister, setzen wir Sie vorher über die beabsichtige Übermittlung in Kenntnis,
– Callcenter und andere Anbieter von Marketingdienstleistungen und CRM-Lösungen,
– Notrufzentrale zur Erbringung der Leistungen, falls eine Anbindung an eine Notrufzentrale erfolgt,
– Pflegekasse, falls eine Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse beantragt werden muss,
– Leasinganbieter zur Bereitstellung der Notrufgeräte. Alle von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfragen und Bestellungen bzw. zur Erbringung eines eventuell von Ihnen beauftragten Services, verarbeitet und genutzt. Im Übrigen werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte nur weitergegeben oder übermittelt, soweit dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist oder Sie zuvor ausdrücklich eingewilligt haben oder dies für ein uns zugeordnetes berechtigtes Interesse erforderlich ist und Ihre Rechte und Interessen nicht überwiegen. Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Auch werden Ihre Daten weitergegeben, soweit wir hierzu gesetzlich verpflichtet sind.
6.2. Datenquelle
– Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen von Ihnen im Rahmen der Notrufberatung oder der Dienstleistung erhalten haben. Werden Daten Dritter, z. B. von Angehörigen oder behandelnden Ärzten beim Anbieter hinterlegt, so versichern Sie mit der Übermittlung, dass Sie vorher das Einverständnis der jeweiligen Person eingeholt haben. Soweit es für die Erbringung unserer Dienstleistung erforderlich ist, verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (Schuldnerverzeichnisse, Grundbücher, Handels- und Vereinsregister, Presse, Internet) zulässigerweise gewinnen oder von sonstigen Dritten (einer Auskunftei oder einem Adressdienstleister) berechtigt übermittelt werden.
7. Speicherdauer und Kriterien für die Festlegung der Dauer
Wir speichern Ihre Daten für den Zeitraum des bestehenden Vertrages sowie nach Beendigung des Vertrages mit Ihnen für einen Zeitraum bis zum Abschluss der steuerlichen Betriebsprüfung des letzten Kalenderjahres, in dem Sie unser Kunde waren. Bestehen gesetzliche Aufbewahrungsfristen, sind wir verpflichtet, die Daten bis zum Ablauf dieser Fristen zu speichern. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, die sich vornehmlich aus dem Handels- und Steuerrecht ergeben (insbesondere §§ 147 AO und 257 HGB), löschen bzw. anonymisieren wir diese Daten wieder. Für werbliche Ansprachen speichern wir Ihre Daten so lange, bis Sie einer Nutzung widersprechen, Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder eine Ansprache gesetzlich nicht mehr zulässig ist. Ihre übrigen Daten speichern wir, solange wir sie zur Erfüllung des konkreten Zwecks (z. B. zur Vertragserfüllung oder -abwicklung) benötigen und löschen sie nach Wegfall des Zwecks.
8. Informationen zu Ihren Betroffenenrechten
Für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die MD-Medicus Telemedizin GmbH, Industriestrasse 2a, 67063 Ludwigshafen am Rhein verantwortlich, soweit nicht anders ausgewiesen. Sie können jederzeit von uns Auskunft (Art. 15 DSGVO) zu den über Sie gespeicherten Daten und deren Berichtigung (Art. 16 DSGVO) im Fall von Fehlern verlangen. Weiter können Sie die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), die Übertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) der uns durch Sie bereitgestellten Daten in einem maschinenlesbaren Format oder die Löschung Ihrer Daten (Art. 17 DSGVO) – soweit sie nicht mehr benötigt werden – verlangen. Außerdem haben Sie jederzeit das Recht, der Nutzung Ihrer Daten, die auf öffentlichen oder berechtigten Interessen beruhen, zu widersprechen (Art. 21 DSGVO). Soweit wir Ihre Daten auf der Grundlage einer von Ihnen abgegebenen Einwilligung verarbeiten, können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft diese Einwilligung widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Ab dem Eingang Ihres Widerrufs verarbeiten wir Ihre Daten nicht mehr für die im Rahmen der Einwilligung angegebenen Zwecke. Sofern Sie von Ihren Betroffenenrechten Gebrauch machen möchten, richten Sie Ihr Anliegen bitte an:
MD-Medicus Telemedizin GmbH, Industriestrasse 2a, 67063 Ludwigshafen am Rhein oder per E-Mail an christina.grewe@md-medicus.net
9. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Zudem können Sie sich jederzeit mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde wenden. Für uns ist grundsätzlich der Landesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz zuständig. Alternativ können Sie auf die für Sie örtlich zuständige Aufsichtsbehörde zugehen.
Stand: 07/2022